Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung
Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung Laut Landesarbeitssgericht Rheinland-Pfalz (4 Sa 958/05) kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung anzunehmen sein, wenn ein Arbeitnehmer entgegen eines ausdrücklichen Verbots nach einer einschlägigen Abmahnung das Internet für private Zwecke nutzt. Darüber hinaus kommt eine kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten auch bei einem unbefugten Download von Dateien in einer erheblichen Menge auf betriebliche Computer in Betracht. Surfen im Internet für etwa eine Stunde pro Monat stellt hingegen keine umfangreiche private Nutzung des Internets dar, die eine Kündigung rechtfertigen würde. Eine Bewertung des jeweiligen Sachverhaltes nimmt das Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor, so dass allgemeingültige Aussagen nicht getroffen werden können.
