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Keine Stolperfallen für Internet-Zugangssperren aus Brüssel

Bereits seit Monaten tobt ein erbitterter Streit um das geplante „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“, welches noch von der alten Bundesregierung kurz vor den Wahlen auf den Weg gebracht wurde. Wie es nun scheint, hat das vor allem bei Providern und Hostern stark umstritten ist. Wie sich jedoch bereits abzeichnete, wird das Gesetz von Seiten der EU-Kommission keinen Gegenwind zu spüren bekommen. Auch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wurden bisher keine Einwände gegen die Regelung bekannt, die vorsieht, den Zugang zu Webseiten zu sperren, die kinderpornographische Inhalte verbreiten.

Doch auch wenn die Regelung von der EU-Kommission abgesegnet wird, kann sie noch nicht unmittelbar in Kraft treten. Hierfür fehlt auch jetzt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler, welchem die Gesetzesvorlage durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch nicht weitergeleitet wurde.
Der zuständige Verband eco appelliert aus diesen Gründen an diesen, seine Unterschrift unter einem solchen Gesetz zu verweigern, da dies nach Ansicht der Verantwortlichen des Verbandes schon aus formellen Gründen verfassungswidrig sei. Diese Ansicht begründet der Verband vorrangig damit, dass dem Bund im Bereich der Kinderpornographie keine Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr habe. Zudem kritisiert eco, dass die Verhältnismäßigkeit in diesem Falle keinesfalls gewahrt bleibe, da ein solches Gesetz lediglich symbolischen Charakter aufweise und keinesfalls tatsächlich mehr Sicherheit im Internet bieten könne.

Gleichzeitig tobt auch vor dem Verwaltungsgericht ein Streit, welcher nun damit endete, dass das Gericht das Bundeskriminalamt aufforderte, eidesstattlich zu versichern, dass ein schon seit einiger Zeit bestehender Vertrag zwischen der Ermittlungsbehörde und dem Provider Vodafone/Arcor bisher nicht umgesetzt wurde. Dieser sieht vor, dass der Anbieter dem BKA eine Filterliste übermittelt, die Daten derjenigen Nutzer beinhaltet, die Zugang zu kinderpornographischen Inhalten suchten. Nach Ansicht der Richter dürfe eine Übermittlung dieser Daten jedoch erst dann durchgeführt werden, wenn das umstrittene Gesetz auch tatsächlich in Kraft sei.
Ausgelöst wurde der Streit vor dem Verwaltungsgericht von einem Kunden des Zugangsanbieters Arcor/Vodafone, welcher zudem auch als Hoster tätig ist.


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