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Urteil rechtskräftig – Ein- und Zweistellige .de Domains ab 23.10.2009 registrierbar

Nachdem bereits im Juni 2008 das Oberlandesgericht Frankfurt die deutsche Domainverwaltung DeNIC dazu verurteilte, dem Automobilkonzern Volkswagen die Domain vw.de zuzuteilen, legte diese zuerst Beschwerde gegen das Urteil ein. Die Beschwerde wurde jedoch vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen, wie aus dessen Beschluss vom 15.Oktober dieses Jahres hervor geht. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist aus diesem Grund ab sofort rechtskräftig, was die Vergabestelle dazu veranlasste, den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Entsprechend der gerichtlichen Vorgaben teilte die DeNIC deshalb den 274 registrierenden Providern mit, dass ab sofort auch Ein- und Zweistellige .de-Domains zur Registrierung frei sind. Die Vergabe der Domains soll nach Angaben der Domainverwaltung bereits ab 23. Oktober möglich sein, was die Provider nun vor eine etwas schwierige Aufgabe stellt. Sie sehen sich nun in der Lage, innerhalb kürzester Zeit eine Lösung für ihre Kunden schaffen zu müssen, die diesen die Registrierung solcher Domains ermöglicht. Derzeit scheint noch nicht sicher, dass dies allen Anbietern bis zum Start der Vergabe gelingen wird.
Vor allem bei etwa 10.000 Domains erwarten die Hosting-Anbieter nach Angaben des Providers 1&1 einen besonderen Ansturm auf die neuen Namen, so dass diese voraussichtlich bereits innerhalb weniger Stunden nach Freigabe vergeben sein dürften.

Die Freigabe der kurzen Domainnamen für alle Internetnutzer begründet die DeNIC damit, dass man mit dieser Maßnahme Rechtssicherheit schaffen wolle, die auf Grund des Frankfurter Urteils und der Entscheidung des BHGs auf anderem Wege nicht mehr gegeben gewesen sei. Nach eigenen Angaben ist die deutsche Domainverwaltung technisch bereits bestens auf die neuen Anforderungen vorbereitet, so dass Nutzer keine Probleme bei der Registrierung und im Betrieb der neuen Domains erwarten müssten. Ein fortbestehender Ausschluss der Ein- und Zweistelligen Domainnamen wäre der DeNIC jedoch trotzdem aus technischen Gründen lieber gewesen.
Zum Beginn der Vergabe gelten, wie bereits bekannt wurde, enge Kriterien für alle Registrare. Hierbei gilt zum einen das Prinzip „first come, first serve“, zum Anderen dürfte jedes Mitglied jedoch lediglich vier Registrierungswünsche pro Minute an die DeNIC übermitteln, wodurch eine technische Überlastung während der Vergabe ausgeschlossen werden soll.

Ob es für Internetnutzer auch ein Möglichkeit geben wird, bereits vorab Domains zu reservieren liegt hingegen vor allem daran, ob es den Providern gelingt, ihren Kunden in der Kürze der Zeit eine entsprechende Möglichkeit auf ihren Plattformen zur Verfügung zu stellen.


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